Arbeitssicherheit durch Arbeitsschutz

Arbeitssicherheit oder Arbeitsschutz sind Synonyme für die Maßnahmen zur Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz. Sie beruhen auf gesetzlichen Grundlagen und werden behördlich überwacht. Dabei werden verschiedene Ziele verfolgt, neben dem offenkundig nötigen Schutz vor Gefährdungen und Gesundheitsschäden gibt es auch einen sozialen Arbeitsschutz.

Maßnahmen zur Arbeitssicherheit

Um den Arbeitsschutz zu gewährleisten, ist ein Bündel von Maßnahmen nötig, die durchweg durch gesetzliche Normen geregelt sind. Unfälle sollen verhütet werden, falls sie stattfinden, ihre Folgen möglichst eingedämmt werden, was durch eine geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) erreicht wird. Daneben muss der Gesundheitsschutz als Teilbereich des Arbeitsschutzes mittel- und langfristig gewährleistet sein. Dazu gehört vor allem die Vermeidung gesundheitsgefährdender Stoffe, von Lärm, ungesundem Raumklima und Stress. In Betrieben wird die Arbeitssicherheit durch ein Arbeitsschutzmanagementsystem gewährleistet. Die Begriffsbestimmung Arbeitssicherheit oder Arbeitsschutz wird in Deutschland synonym verwendet, in Österreich spricht man vom Arbeitnehmerschutz und in der Schweiz von der Arbeitssicherheit.

Man unterscheidet zwischen dem allgemeinen, auf die physische und psychische Unversehrtheit gerichteten Arbeitsschutz und dem sozialen Arbeitsschutz. Letzterer beinhaltet auch die Einhaltung von Arbeitszeiten, den Mutter- und Jugendschutz oder die Vermeidung von unnötigem sozialen Stress wie beispielsweise Mobbing. Beide Bereiche sind durch Gesetze sowie allgemeine und betriebsinterne Vorschriften geregelt, deren Verletzung Konsequenzen nach sich zieht.